Karlsruhe; Dem Bundesverfassungsgericht liegt derzeit ein Fall vor, der die Gemüter bereits im Vorfeld stark erhitzte. Ein Händler antifaschistischer Accessoires war vom Stuttgarter Landgericht dazu verurteilt worden, seinen Handel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen zu beenden, weil Staatsanwaltschaft und Richter der Ansicht waren, dass es besser sei, diese Symbole völlig zu tabuisieren. Der Händler war nach der Verurteilung die Möglichkeit offen gestanden, das Bundesverfassungsgericht zur Klärung des Sachverhalts anzurufen. Von dort wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung zu Gunsten des Beklagten erwartet, wie mehrere Zeitungen berichteten.
Um eine solch unnötige Prozessführung künftig zu unterbinden und für alle politisch korrekten Mitbürger bieten die PN exklusiv zwei Motive, die jedwede politische oder gerichtliche Verfolgung verhindern sollen: Anti und Antianti.