Wiesbaden; Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute in einem Urteil darüber entschieden, ob der Begriff der “schwarzen Kassen” eine fremdenfeindliche Wertung besitzt, oder ob es sich dabei um einen Begriff der nacharischen Farblehre handelt.
Der political correctness sei es geschuldet, dass Schwarze Kassen von heute an in schriftlichen Veröffentlichungen als dunkle oder farbige Kassen bezeichnet werden müssen. Desweiteren wurde auch das Wort Schwarzgeld entsprechend entschärft und muss dem politisch akzeptablen Dunkelgeld weichen.
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