Wiesbaden; Das hessische Staatsgericht verbietet seinem Landesvater Roland Koch endgültig während des anstehenden Wahlkampfs ein Kopftuch zu tragen. Das Gericht schließt sich damit der Meinung einer Wählerinitiative an, die die Meinung vertritt, dass Herr Koch keine Möglichkeit haben sollte, sich vor seinen Taten zu verstecken oder anderen Wählern seine Person zu verschleiern.
Die Initiative geriet kurzzeitig in Misskredit, weil Koch es geschafft hatte, den Eindruck zu erwecken, es ginge in erster Linie um Kopftücher von hessischen Lehrerinnen, Putzfrauen und alten Damen. Dieses Schurkenstück konnte jedoch noch vor dem Urteilsspruch aufgeklärt werden.
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